Etappe 1
Organisation aufbauen

Die große Herausforderung
Das Vorhaben der Treibhausgasneutralität muss in der gesamten Verwaltung verankert werden. Dazu müssen alle Ebenen eingebunden und Unterstützung aufgebaut werden. Ferner müssen die Kapazitäten für die Koordination und Umsetzung geschaffen und Zuständigkeiten festgelegt werden. Was logisch und einfach klingt, ist in der Realität eine große Herausforderung. Ansätze aus dem „Change Management“ können hier helfen, diese wichtige Gemeinschaftsaufgabe zu meistern. Der Blick darauf, wie es andere machen, kann weitere wertvolle Erkenntnisse liefern.
Der Weg zur Treibhausgasneutralität gleicht einem Langstreckenlauf. Wie alle Langstrecken verliert er einiges von seiner Imposanz, wenn er in viele kürzere Etappen aufgeteilt wird.
Material
Memo Organisation aufbauen
Vorlage Grundsatzbeschluss
Foliensatz „Warum?“
Checkliste Zukunftsfähige Verwaltung
Arbeitshilfen
Treibhausgasneutrale Kommunalverwaltung mit Kom.EMS zero
Klima-KomPakt: Mitwirkung und Verstetigung im Kommunalen Klimaschutz
Arbeitshilfe Klima-Canvas
Fördermöglichkeiten
Die Kommunalrichtlinie unterstützt Kommunen dabei, ihre Emissionen nachhaltig zu senken und so treibhausgasneutral zu werden. Mit dem Förderprogramm können sowohl strategische als auch investive Maßnahmen gefördert werden: Dazu gehören etwa Fokusberatungen durch externe Dienstleister, die Erstellung und Umsetzung eines Klimaschutzkonzepts oder die Sanierung von Innenbeleuchtungen und Fahrradabstellanlagen für eine klimafreundliche Mobilität.
Vorteile der Kommunalrichtlinie sind, dass die Antragstellung ganzjährig möglich und das Antragsverfahren einstufig ist. Finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren profitieren von erhöhten Förderquoten.
Nähere Informationen zu den Fördermöglichkeiten der Kommunalrichtlinie finden Sie unter folgendem Link: klimaschutz.de. Die Agentur für kommunalen Klimaschutz berät Sie gerne dazu.
Mit der Kommunalrichtlinie im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Kommunen und kommunale Akteure dabei, ihre Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Einige Förderschwerpunkte der Kommunalrichtlinie können dazu genutzt werden, als Kommunalverwaltung treibhausgasneutral zu werden.
Diese strategischen Förderschwerpunkte der Kommunalrichtlinie eignen sich hierfür besonders:
Fokusberatung: Um externe Expertise durch Beratende zu erhalten, kann eine themenoffene Fokusberatung z. B. zur treibhausgasneutralen Kommunalverwaltung, klimafreundlicher Kantine oder dem betrieblichen Mobilitätsmanagement gefördert werden. Durch die Beratung können passende Klimaschutzaktivitäten definiert und konkrete Maßnahmen entwickelt werden. Die Förderquote beträgt regulär 70 %, die erhöhte Förderquote 90 %.
Erstellung und Umsetzung eines Klimaschutzkonzepts durch ein Klimaschutzmanagement: Bei der Erstellung des Klimaschutzkonzepts sollte auch die Kommunalverwaltung selbst berücksichtigt werden. Gefördert wird die Erstellung des Konzepts durch zusätzliches Personal für zwei Jahre mit regulär 70 %, die erhöhte Förderquote beträgt 90 %. Die Umsetzung wird für drei Jahre mit 40 % bzw. 60 % gefördert.
Weitere relevante Förderschwerpunkte sind Machbarkeitsstudien zur Vorbereitung von Sanierungen und Modernisierungen und die auf Landkreisebene angesiedelte Klimaschutzkoordination, die u. a. als Ansprechpartnerin für das Thema treibhausgasneutrale Kommunalverwaltung für kreisangehörige Kommunen dienen kann. Auch kommunale Netzwerke mit mehreren Kommunen zur treibhausgasneutralen Kommunalverwaltung können gefördert werden.
Neben den strategischen gibt es auch einige investive Förderschwerpunkte, die wichtige Beiträge auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität der Kommunalverwaltung leisten können:
Sanierung Innenbeleuchtung: Durch die energieeffiziente Sanierung der Innenbeleuchtung in kommunalen Gebäuden wie dem Rathaus, Schulen und Kitas wird Strom gespart, was nicht nur Treibhausgasemissionen senkt, sondern auch die Kosten. Die Förderquote beträgt regulär 25 %, die erhöhte 40 %.
Sanierung Außen- und Straßenbeleuchtung: Auch durch die energieeffiziente Sanierung der Außen- und Straßenbeleuchtung können Treibhausgasemissionen reduziert werden. Die Förderquote beträgt 25 % bzw. 40%.
Klimafreundliche Mobilität: Die Mobilität der Mitarbeitenden ist ein bedeutender Faktor in der kommunalen Treibhausgasbilanz. Zur Förderung der Radmobilität können beispielsweise Radabstellanlagen am Rathaus oder an Schulen mit 50 % bzw. 65 % gefördert werden.
Zudem können auch Maßnahmen für eine klimafreundliche Abwasser- und Trinkwasserversorgung mit der Kommunalrichtlinie gefördert werden.
Die Agentur für kommunalen Klimaschutz berät Sie gerne zur Kommunalrichtlinie und bietet zusammen mit der Projektträgerin Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH regelmäßig Informationsveranstaltungen an. Auch zu Themen wie der Bilanzierung der treibhausgasneutralen Kommunalverwaltung können Sie sich gerne telefonisch (03039001 170) oder per E-Mail (agentur@klimaschutz.de) an die Agentur wenden.
Publikationen

Nachhaltige Stadtentwicklung durch nachhaltige Verwaltungsentwicklung. Die (Kommunal-) Verwaltung der Zukunft
Fokuspapier „Kommunalverwaltung treibhausgasneutral gestalten“ der Agentur für kommunalen Klimaschutz (am Difu)
Leitfaden Klimaneutrale Kommunalverwaltung Baden-Württemberg
Aktivitäten und Ziele der Bundesverwaltung sowie der Landesverwaltungen
Bundesverwaltung
Laut Bundes-Klimaschutzgesetz wird die Bundesverwaltung bis zum Jahr 2030 treibhausgasneutral organisiert. Eine Kompensation nicht vermeidbarer Treibhausgase ist ab 2030 vorgesehen und eine Netto-Treibhausgasneutralität soll bis 2045 erreicht werden. Eine Roadmap mit den wesentlichen Handlungsschritten sowie eine Klimabilanz für 2022 wurden veröffentlicht.
Landesverwaltungen der Bundesländer
Baden-Württemberg
Die Landesverwaltung von Baden-Württemberg hat sich das Ziel gesetzt, bis 2030 netto-treibhausgasneutral zu werden. Eine aktuelle Bilanz wurde zuletzt für das Jahr 2021 im dritten Fortschrittsbericht zur CO₂-Bilanz veröffentlicht. Im Konzept einer klimaneutralen Landesverwaltung Baden-Württemberg wurden 2014 bereits Reduktionsziele mit Maßnahmen und Zielen für die Landesverwaltung beschrieben.
Bayern
Die bayrische Staatsverwaltung hat sich das Ziel gesetzt, bis 2028 treibhausgasneutral zu werden. Im Bayerischen Klimaschutzprogramm (2022) sind unter anderem auch Einzelmaßnahmen zur klimaneutralen Staatsverwaltung erstellt worden. Eine Startbilanz wurde für das Jahr 2021 veröffentlicht und 2022 aktualisiert.
Berlin
Die Landesverwaltung des Bundeslands Berlin hat sich das Ziel gesetzt, bis 2030 treibhausgasneutral zu werden. Zum Umsetzungsstand des Maßnahmenplans CO₂-neutrale Verwaltung Berlin informiert ein Gesamtbericht, in dem auch eine Bilanz für die Bereiche Strom, Wärme sowie Mobilität veröffentlicht ist.
Brandenburg
Die brandenburgische Landesverwaltung hat sich das vorläufige Ziel gesetzt, bis 2030 treibhausgasneutral zu werden. Eine Liste an Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels wird im Klimaplan Brandenburg (2024) vorgestellt. Eine Startbilanz ist demnach für 2024/25 geplant.
Bremen
Die Landesverwaltung von Bremen hat eine Reihe Maßnahmen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen in der Klimaschutzstrategie für das Land Bremen (2021) veröffentlicht. Ein Zieljahr zur Erreichung der Treibhausgasneutralität wird dabei nicht festgelegt.
Hamburg
Die Landesverwaltung des Bundeslands Hamburg hat sich das Ziel gesetzt bis 2030 treibhausgasneutral zu werden, wobei der Gebäudebestand ausgenommen wird. Eine Startbilanz für 2012 ist im Abschluss-Bericht zum CO₂-Fußabdruck der Landesverwaltung (2019) veröffentlicht worden.
Hessen
Die hessische Landesverwaltung hat sich das Ziel gesetzt, bis 2030 treibhausgasneutral zu werden. Eine Bilanz wird seit 2008 jährlich erstellt und auf der Website https://co2.hessen-nachhaltig.de/ veröffentlicht. Auf dieser Website sind alle Informationen zur CO₂-neutralen Landesverwaltung Hessen verfügbar.
Mecklenburg-Vorpommern
Das geplante Klimaschutzgesetz für Mecklenburg-Vorpommern sieht eine Treibhausgasneutralität der Landesverwaltung bis 2030 vor.
Niedersachsen
Die niedersächsische Landesverwaltung hat sich das Ziel gesetzt, bis 2040 treibhausgasneutral zu werden. Die CO₂-Bilanz für die Jahre 2013 / 2019 sowie eine Liste an Maßnahmen und Zielen wurden in der „Strategie 2021“ veröffentlicht.
Nordrhein-Westfalen
Die Landesverwaltung von Nordrhein-Westfalen hat sich das Ziel gesetzt, bis 2030 treibhausgasneutral zu werden. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen wurde mit der Erstellung einer Treibhausgasbilanz beauftragt.
Rheinland-Pfalz
Die Landesverwaltung von Rheinland-Pfalz hat sich das Ziel gesetzt, bis 2030 in den Bereichen Staatlicher Hochbau, Mobilität, Beschaffung und Veranstaltungen treibhausgasneutral zu werden, die Forstverwaltung sogar schon bis 2025. Eine Startbilanz wurde für das Jahr 2018 aufgestellt. Dazu soll ein jährliches Treibhausgas-Monitoring stattfinden.
Saarland
Die Landesverwaltung des Saarlands hat sich das Ziel gesetzt bis 2035 treibhausgasneutral zu werden. Weitere Informationen zur treibhausgasneutralen Landesverwaltung sind im Maßnahmen- und Strategiepapier zum Klimaschutzgesetz für das Saarland (2023) verfügbar.
Sachsen
Die sächsische Landesverwaltung hat sich das Ziel gesetzt, bis 2040 treibhausgasneutral zu werden. Neben diesem Ziel wird im „Masterplan Klimabewusste Landesverwaltung Sachsen“ auch eine Treibhausgasbilanz für die Landesverwaltung vorgestellt. Weiterhin werden Ziele für fünf Handlungsfelder definiert.
Sachsen-Anhalt
Das Land Sachsen-Anhalt hat im Klimaschutzprogramm 2020 ihre Maßnahmen für die treibhausgasneutrale Landesverwaltung vorgestellt. Fortschritte zur Umsetzung der Maßnahmen sind im Monitoringbericht zum Klima- und Energiekonzept zu finden.
Schleswig-Holstein
Die Landesverwaltung von Schleswig-Holstein hat sich das Ziel gesetzt, bis 2050, die Strom- und Wärmeversorgung von Landesliegenschaften treibhausgasneutral zu gestalten. In der Strategie zum Erreichen der Klimaschutzziele der Landesverwaltung ist eine Startbilanz für die Jahre 2015 bis 2017 veröffentlicht.
Thüringen
Die thüringische Landesverwaltung hat sich das Ziel gesetzt, bis 2030 treibhausgasneutral zu werden. Eine CO₂-Bilanz wurde für die Jahre 2015 bis 2019 durchgeführt und Reduktionspotentiale für die Handlungsfelder Energie, Mobilität und Beschaffung erstellt. Außerdem wurde 2023 ein 12-Punkte-Programm zur energetischen Sanierung der Landesgebäude veröffentlicht.
Gibt es Fragen?
Haben Sie Fragen oder Anregungen zum Projekt Etappen-Rucksack ?
Kontaktieren Sie uns gern. Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen.

Ilka Erfurt
Geschäftsführerin
Leipziger Institut für Energie GmbH
Telefon: 0341-22476219
E-Mail: ilka.erfurt@ie-leipzig.com

Marion Elle
Projektleiterin Energie & Klimaschutz
Leipziger Institut für Energie GmbH
Telefon: 0341-22476215
E-Mail: marion.elle@ie-leipzig.com