Etappe 1 - Organisation
Illustration eines Rucksacks mit Reiseausrüstung wie Fernglas, Wasserflasche und Kamera, symbolisiert die Organisation und Vorbereitung

Etappe 1
Organisation aufbauen

Nahaufnahme von grünem Gras bei Sonnenschein, mit Tautropfen auf den Halmen, im Hintergrund Bäume und unscharfes Lichtspiel. Symbolisiert Natur und Wachstum.

Die große Heraus­forderung

Das Vorhaben der Treibhausgasneutralität muss in der gesamten Verwaltung verankert werden. Dazu müssen alle Ebenen eingebunden und Unterstützung aufgebaut werden. Ferner müssen die Kapazitäten für die Koordination und Umsetzung geschaffen und Zuständigkeiten festgelegt werden. Was logisch und einfach klingt, ist in der Realität eine große Herausforderung. Ansätze aus dem „Change Management“ können hier helfen, diese wichtige Gemeinschaftsaufgabe zu meistern. Der Blick darauf, wie es andere machen, kann weitere wertvolle Erkenntnisse liefern.

Der Weg zur Treib­haus­gas­neutralität gleicht einem Lang­strecken­lauf. Wie alle Langstrecken verliert er einiges von seiner Imposanz, wenn er in viele kürzere Etappen aufgeteilt wird.

Umweltbundesamt „Der Weg zur treibhaus­gas­neutralen Verwaltung“
2021

Material

Memo Organisation aufbauen

Für den Prozess auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität ist die Organisation essenziell. Hier werden die Voraussetzungen benannt, ohne die es nicht gehen wird, und die wesentlichen Gründe benannt, warum Verwaltungen sich aufmachen sollten. Drei mögliche Ansätze zeigen, wie eine Organisation gelingen kann.
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Vorlage Grundsatz­beschluss

Eine Voraussetzung für den Erfolg des Prozesses ist die Rückendeckung durch die Verwaltungsspitze sowie Führungsebene. Dies kann durch das Aufstellen eines Grundsatzbeschlusses erreicht werden. Hier gibt es eine Vorlage mit möglichen Formulierungen.
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Foliensatz „Warum?“

Der Foliensatz kann genutzt werden, um die zentralen Gründe darzustellen, warum eine Verwaltung sich auf den Weg zur Treibhausgasneutralität machen sollte.
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Checkliste Zukunfts­­fähige Verwaltung

Wenn man die Organisation einer treibhausgasneutralen Verwaltung transformativ angehen möchte, kann man sich daran orientieren, was eine Verwaltung zukunftsweisend macht. Viele interessante Erkenntnisse haben die Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl und der Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung 2021 in einer Studie publiziert und in 19 Thesen festgehalten. Anhand der Checkliste kann reflektiert werden, ob die eigene Verwaltung mögliche Bedingungen einer zukunftsweisenden und nachhaltigen Verwaltung erfüllt.
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Arbeits­­hilfen

Treibhaus­gasneutrale Kommunal­verwaltung mit Kom.EMS zero

Kom.EMS ist ein Energiemanagement-System für kommunale Verwaltungen, das verschiedene Ambitionsniveaus unterstützt und auf die Optimierung der energiebezogenen Leistungsfähigkeit abzielt. Kom.EMS classic fokussiert sich auf Einsparpotenziale beim Betrieb kommunaler Gebäude. Kom.EMS zero erweitert diesen Ansatz, um Treibhausgasneutralität zu erreichen, und umfasst Handlungsfelder wie Gebäude, Straßenbeleuchtung, Mobilität sowie Trinkwasser- und Abwasserentsorgung. Der Rollout ist ab Anfang 2025 geplant. Entwickelt wurde es von den Energieagenturen Baden-Württemberg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Klima-KomPakt: Mitwirkung und Verstetigung im Kommunalen Klimaschutz

Klima-KomPakt bietet Empfehlungen und Arbeitshilfen für die Verstetigung von Klimaschutzmanagement, gefördert durch die Nationale Klimaschutzinitiative. Es stellt verschiedene Verstetigungsmodelle vor und beschreibt Budgets, Aufgaben sowie Vor- und Nachteile. Die hilfreichen Ansätze und Empfehlungen für die Verstetigung können gut auch für die Organisation und das Management einer treibhausgasneutralen Verwaltung übertragen werden.

Arbeitshilfe Klima-Canvas

Klima-Canvas überträgt den Ansatz des Business Model Canvas auf die kommunale Klimaschutzarbeit. Es hilft, zentrale Elemente eines Vorhabens zu strukturieren und kann agil unter Beteiligung verschiedener Akteure ausgearbeitet werden. Die Leitfrage ist, welches „Werteangebot“ eine treibhausgasneutrale Verwaltung umfasst, einschließlich Ressourcen, Aktivitäten, Kosten, Partnerschaften, Nutzende, Beziehungen und Kommunikationskanäle.

Förder­­möglichkeiten

Die Kommunalrichtlinie unterstützt Kommunen dabei, ihre Emissionen nachhaltig zu senken und so treibhausgasneutral zu werden. Mit dem Förderprogramm können sowohl strategische als auch investive Maßnahmen gefördert werden: Dazu gehören etwa Fokusberatungen durch externe Dienstleister, die Erstellung und Umsetzung eines Klimaschutzkonzepts oder die Sanierung von Innenbeleuchtungen und Fahrradabstellanlagen für eine klimafreundliche Mobilität.

Vorteile der Kommunalrichtlinie sind, dass die Antragstellung ganzjährig möglich und das Antragsverfahren einstufig ist. Finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren profitieren von erhöhten Förderquoten.

Nähere Informationen zu den Fördermöglichkeiten der Kommunalrichtlinie finden Sie unter folgendem Link: klimaschutz.de. Die Agentur für kommunalen Klimaschutz berät Sie gerne dazu.

Förder­möglichkeiten für die treibhaus­gasneutrale Kommunal­verwaltung

Mit der Kommunalrichtlinie im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Kommunen und kommunale Akteure dabei, ihre Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Einige Förderschwerpunkte der Kommunalrichtlinie können dazu genutzt werden, als Kommunalverwaltung treibhausgasneutral zu werden.

Diese strategischen Förderschwerpunkte der Kommunalrichtlinie eignen sich hierfür besonders:

Fokusberatung: Um externe Expertise durch Beratende zu erhalten, kann eine themenoffene Fokusberatung z. B. zur treibhausgasneutralen Kommunalverwaltung, klimafreundlicher Kantine oder dem betrieblichen Mobilitätsmanagement gefördert werden. Durch die Beratung können passende Klimaschutzaktivitäten definiert und konkrete Maßnahmen entwickelt werden. Die Förderquote beträgt regulär 70 %, die erhöhte Förderquote 90 %.

Erstellung und Umsetzung eines Klimaschutzkonzepts durch ein Klimaschutzmanagement: Bei der Erstellung des Klimaschutzkonzepts sollte auch die Kommunalverwaltung selbst berücksichtigt werden. Gefördert wird die Erstellung des Konzepts durch zusätzliches Personal für zwei Jahre mit regulär 70 %, die erhöhte Förderquote beträgt 90 %. Die Umsetzung wird für drei Jahre mit 40 % bzw. 60 % gefördert.

Weitere relevante Förderschwerpunkte sind Machbarkeitsstudien zur Vorbereitung von Sanierungen und Modernisierungen und die auf Landkreisebene angesiedelte Klimaschutzkoordination, die u. a. als Ansprechpartnerin für das Thema treibhausgasneutrale Kommunalverwaltung für kreisangehörige Kommunen dienen kann. Auch kommunale Netzwerke mit mehreren Kommunen zur treibhausgasneutralen Kommunalverwaltung können gefördert werden.

Neben den strategischen gibt es auch einige investive Förderschwerpunkte, die wichtige Beiträge auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität der Kommunalverwaltung leisten können:

Sanierung Innenbeleuchtung: Durch die energieeffiziente Sanierung der Innenbeleuchtung in kommunalen Gebäuden wie dem Rathaus, Schulen und Kitas wird Strom gespart, was nicht nur Treibhausgasemissionen senkt, sondern auch die Kosten. Die Förderquote beträgt regulär 25 %, die erhöhte 40 %.

Sanierung Außen- und Straßenbeleuchtung: Auch durch die energieeffiziente Sanierung der Außen- und Straßenbeleuchtung können Treibhausgasemissionen reduziert werden. Die Förderquote beträgt 25 % bzw. 40%.

Klimafreundliche Mobilität: Die Mobilität der Mitarbeitenden ist ein bedeutender Faktor in der kommunalen Treibhausgasbilanz. Zur Förderung der Radmobilität können beispielsweise Radabstellanlagen am Rathaus oder an Schulen mit 50 % bzw. 65 % gefördert werden.

Zudem können auch Maßnahmen für eine klimafreundliche Abwasser- und Trinkwasserversorgung mit der Kommunalrichtlinie gefördert werden.

Die Agentur für kommunalen Klimaschutz berät Sie gerne zur Kommunalrichtlinie und bietet zusammen mit der Projektträgerin Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH regelmäßig Informationsveranstaltungen an. Auch zu Themen wie der Bilanzierung der treibhausgasneutralen Kommunalverwaltung können Sie sich gerne telefonisch (03039001 170) oder per E-Mail (agentur@klimaschutz.de) an die Agentur wenden.

Publika­tionen

Abbildung einer Zeitung mit dem Titel ‚Klimaer Allgemeine‘. Die Hauptüberschrift lautet ‚Verwaltung der Zukunft‘, begleitet von Artikeln über Klimaschutz, den CO₂-Fußabdruck und nachhaltige Energienutzung.

Nachhaltige Stadt­entwicklung durch nachhaltige Verwaltungs­entwicklung. Die (Kommunal-) Verwaltung der Zukunft

Die Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl und der Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung veröffentlichten 2021 eine Studie zur zukunftsweisenden Kommunalverwaltung. Praxiserfahrungen und Interviews von Modellkommunen flossen in die Untersuchung ein. Die Studie analysiert Werte, Strukturen, Kapazitäten und Werkzeuge, die Verwaltungen nachhaltig und zukunftsorientiert machen. Sie stellt 19 Thesen zu Inhalten, Strukturen, Prozessen, Personal, Außenbeziehungen und Instrumenten auf, die auch auf eine treibhausgasneutrale Verwaltung anwendbar sind. Verwaltungen können diese Ansätze als Modernisierungsimpuls nutzen und ihren Gestaltungsfreiraum erweitern.

Fokuspapier „Kommunal­verwaltung treibhaus­gasneutral gestalten“ der Agentur für kommunalen Klimaschutz (am Difu)

Das 2024 veröffentlichte Fokuspapier gibt eine gute Orientierung über die zentralen Schritte auf dem Weg zur treibhausgasneutralen Kommunalverwaltung. Es erläutert, wie Kommunen den Klimaschutz in ihren eigenen Arbeitsprozessen priorisieren und gleichzeitig eine Vorbildfunktion übernehmen können. Für den Aufbau der Organisation wird ein Grundsatzbeschluss empfohlen und geeignete Maßnahmen zur Erreichung der Treibhausgasneutralität ausgeführt. Das Fokuspapier bietet zudem Tipps zu Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten sowie Beispielformulierungen für Beschlusstexte.

Leitfaden Klima­neutrale Kommunalv­erwaltung Baden-Württemberg

Die Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg hat 2023 einen Leitfaden für klimaneutrale Kommunalverwaltungen veröffentlicht, der sich primär an Kommunalverwaltungen in Baden-Württemberg richtet. Sie kann jedoch auch von anderen Kommunalverwaltungen als Orientierungshilfe genutzt werden. Der Leitfaden stellt das Bilanzierungstool BICO2 BW Verwaltung und die Anforderungen an eine Kernbilanz vor. Emissionen aus Arbeitswegen (Scope 3) werden nur nachrichtlich dargestellt. Es werden Leitplanken für freiwillige Kompensationen, die Verwendung des Bundesstrommixes und die Berücksichtigung von Klimafolgekosten definiert. Organisatorisch wird der Aufbau einer internen Arbeitsgruppe empfohlen.

Gibt es Fragen?

Haben Sie Fragen oder Anregungen zum Projekt Etappen-Rucksack ?
Kontaktieren Sie uns gern. Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen.

Porträtfoto von Ilka Erfurt, Ansprechpartnerin des Projektes, mit dunklem Haar, in schwarzem Oberteil und rotem Blazer vor hellem Hintergrund.

Ilka Erfurt

Geschäftsführerin
Leipziger Institut für Energie GmbH

Telefon: 0341-22476219
E-Mail: ilka.erfurt@ie-leipzig.com

Porträtfoto von Marion Elle, Ansprechpartnerin des Projektes, mit blonden Haaren, Brille und blauem Blazer vor hellem Hintergrund.

Marion Elle

Projektleiterin Energie & Klimaschutz
Leipziger Institut für Energie GmbH

Telefon: 0341-22476215
E-Mail: marion.elle@ie-leipzig.com