Etappe 2
Anwendungsbereich definieren

Der bestimmende erste Schritt
An dieser Stelle wird definiert, welche Standorte, Gebäude und Strukturen zur Verwaltung gehören. Die Definition der Systemgrenzen legt somit fest, für welchen Betrachtungsbereich auch alle weiteren Etappen zu erarbeiten sind. Auch wenn diese Etappe im Vergleich zu den anderen weniger Aufgaben umfasst, ist sie ein bestimmender erster Schritt, von dem vieles abhängt.
Die Festlegung der Grenzen ist entscheidend, um sicherzustellen, dass alle relevanten Emissionen in die Treibhausgasbilanz einbezogen werden.
Material
Memo Anwendungsbereich
Checkliste Wesentlichkeit
Foliensatz zum Anwendungsbereich
Publikationen

Greenhouse Gas Corporate Accouting and Reporting Standard
Global Reporting Initiative 305
Veröffentlichte Bilanzberichte von Kommunalverwaltungen
Stadt Hamburg
„Abschluss-Bericht zum CO₂-Fußabdruck der Landesverwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg“ (2019):
Stadt Ingolstadt
„Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 – Startbilanz 2019 – Berechnung des CO2e-Fußabdrucks der Stadtverwaltung Ingolstadt“
Stadt München
„Carbon Footprint der Stadtverwaltung München – Ergebnisbericht“ (2020)
Stadt Mainz
„Klimaneutrale Stadtverwaltung Treibhausgasbilanz der Jahre 2019 - 2021 – Startbilanz“ (2023)
Stadt Nürnberg
„Nürnberg auf dem Weg zur klimaneutralen Stadtverwaltung – Fachgutachten mit Treibhausgasbilanz und Handlungsempfehlungen für eine klimaneutrale Stadtverwaltung bis zum Jahr 2035“ (2023)
Stadt Münster
„Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 - Konzeptstudie für die Stadtverwaltung: Startbilanz, Maßnahmen, Szenarien und nächste Schritte“ (2021)
Region Hannover
Verwaltungsinterne Treibhausgasbilanz 2022 der Verwaltung der Region Hannover
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Ilka Erfurt
Geschäftsführerin
Leipziger Institut für Energie GmbH
Telefon: 0341-22476219
E-Mail: ilka.erfurt@ie-leipzig.com

Marion Elle
Projektleiterin Energie & Klimaschutz
Leipziger Institut für Energie GmbH
Telefon: 0341-22476215
E-Mail: marion.elle@ie-leipzig.com